Donnerstag, 19. Dezember 2019

Veränderung des Katechismus in Bezug auf die Todesstrafe

Von vielen unbemerkt hat Papst Franziskus den Katechismus verändert. Es geht um die Todesstrafe, die der Papst nun als ein „Übel in sich selbst“ dargestellt haben möchte.
Um es gleich vorweg zu sagen. Es sind wohl wenige Menschen - besonders unter den Christen - die etwa für die Todesstrafe plädieren würden. Abgesehen davon, daß es furchtbare Fehlurteile geben kann und Menschen ihre Taten zutiefst bereuen und umkehren können, ist es eine grausame Strafe, welche nach Möglichkeit vermieden werden sollte. Das gilt besonders, weil es heute weit bessere Möglichkeiten gibt zu verhindern, daß ein Täter, solch schwere Verbrechen wiederholt.
Doch kann es auch heute noch Fälle geben, in denen ein solcher Schutz nicht möglich ist, die sichere Verwahrung eines Schwerverbrechers nicht gewährleistet werden kann und diese Person, sowohl aktiv als auch indirekt über andere, das Leben von Menschen bedrohen kann. Auf diese Weise stellt ein Krimineller u.U. objektiv eine tödliche Gefahr für die Gesellschaft dar. Der Staat muß daher die Möglichkeit haben, im äußersten Fall seine Bürger zu schützen. In gewisser Weise würde er in einem solchen Fall sogar aus Notwehr handeln.
Der Philosoph Edward Feser schreibt in einem Artikel von First Things[1]:
Unter den Katholiken gab es immer Meinungsverschiedenheiten darüber, ob die Todesstrafe in der Praxis der moralisch beste Weg ist, um Gerechtigkeit und soziale Ordnung aufrechtzuerhalten. Die Kirche hat jedoch immer klar und konsequent gelehrt, daß die Todesstrafe im Prinzip sowohl mit dem Naturrecht als auch mit dem Evangelium vereinbar ist. Dies wird in der gesamten Hl. Schrift gelehrt - von Genesis 9 bis zu Römer 13 und in vielen Passagen dazwischen - und die Kirche behauptet, daß die Hl. Schrift keinen moralischen Irrtum lehren kann. Sie wurde von den Kirchenvätern gelehrt, einschließlich jener Väter, die gegen die Anwendung der Todesstrafe in der Praxis waren. Es wurde von den Kirchenlehrern gelehrt, darunter der heilige Thomas von Aquin, der größte Theologe der Kirche, der heilige Alphons von Liguori, ihr größter Moraltheologe, und der heilige Robert Bellarmine, der mehr als jeder andere Lehrer beleuchtete, wie die christliche Lehre auf die modernen politischen Verhältnisse anzuwenden ist.
Dies wurde von den Päpsten bis einschließlich Papst Benedikt XVI. klar und konsequent gelehrt. Daß Christen prinzipiell und legitimerweise die Todesstrafe anwenden können, lehren der römische Katechismus des heiligen Papstes Pius V., der Katechismus der christlichen Lehre des hl. Papstes Pius X. und die letzten Versionen des jüngsten Katechismus von Papst Johannes Paul II. von 1992 und 1997 – und dies trotz der Tatsache, daß Johannes Paul II. sich bekanntlich gegen die Anwendung der Todesstrafe in der Praxis ausgesprochen hat. Papst Innozenz I. und Papst Innozenz III. lehrten, daß die Anerkennung der prinzipiellen Legitimität der Todesstrafe eine Forderung der katholischen Orthodoxie ist. Papst Pius XII. hat die Todesstrafe mehrfach ausdrücklich befürwortet. Deshalb hat Kardinal Joseph Ratzinger als Leiter der Kongregation für die Glaubenslehre unter Johannes Paul II. in einem Memorandum von 2004 die Lehre ausdrücklich bekräftigt.
Papst Franziskus hingegen möchte, daß der Katechismus lehrt, daß die Todesstrafe niemals angewendet werden sollte (und nicht „sehr selten“), und er rechtfertigt diese Änderung nicht aus Gründen der Klugheit, sondern „um die Entwicklung der Lehre in diesem Punkt besser widerzuspiegeln“. Daraus folgt, daß Papst Franziskus der Meinung ist, daß die Anwendung der Todesstrafe aus dogmatischen oder prinzipiellen Erwägungen absolut ausgeschlossen ist. Außerdem deutet es darauf hin, wie der Papst sagt, daß die Todesstrafe im Widerspruch zur „Unverletzlichkeit und Würde des Menschen“ steht, und daß die Praxis intrinsisch gegen das Naturrecht verstößt. Und zu sagen, wie der Papst es tut, daß „das Licht des Evangeliums“ die Todesstrafe ausschließt, deutet darauf hin, daß sie intrinsisch gegen die christliche Moral verstößt.
Es kann sich also nicht etwa um eine Weiterentwicklung der Lehre handeln, ebenso wenig wie dies in Amoris Laetitia der Fall ist. Papst Franziskus ist in seinen Begründungen weder auf biblische Belege eingegangen, noch konnte er die Tradition der Kirche als Begründung herbeiführen. Sein Vorgehen kommt aus seinen persönlichen Überzeugungen und steht leider im Widerspruch zur bisherigen kirchlichen Lehre.
Warum ist es wichtig, darauf aufmerksam zu machen, und warum kann man es nicht einfach als eine Nebensache behandeln, da doch sowieso die meisten Menschen gegen die Todesstrafe sind?
1.) Die Autorität des Staates schließt nach bisheriger kirchlicher Lehre auch die Todesstrafe ein.
Der Staat hat das Recht und die Pflicht, seine Bürger zu schützen, wenn sie durch Kriminelle schwer bedroht sind. 
Dazu ein Zitat von Kardinal Ratzinger (2004): "Während die Kirche die zivilen Behörden auffordert, bei der Verhängung von Strafen gegen Kriminelle Umsicht und Barmherzigkeit walten zu lassen, kann es dennoch zulässig sein, auf die Todesstrafe zurückzugreifen."[2]
2.) Die Änderung des Katechismus ist nicht als Weiterentwicklung bisheriger Sichtweisen zu betrachten, sondern sie steht im Widerspruch zu ihr.
Man muß Edward Feser rechtgeben:
"Wenn die Todesstrafe im Prinzip falsch ist, dann hat die Kirche seit zwei Jahrtausenden immer wieder einen schweren moralischen Irrtum gelehrt und die Hl. Schrift falsch interpretiert. Und wenn die Kirche so lange über etwas so Ernstes falsch gelegen hat, dann gibt es keine Lehre, die nicht verändert werden könnte, wobei die Veränderung dadurch gerechtfertigt wird daß sie als „Entwicklung“ und nicht als Widerspruch bezeichnet wird."
Wer schützt dann die Kiche davor, daß es in Zukunft nicht noch andere "Lehrentwicklungen" geben wird? Papst Franziskus hat Erklärungen abgegeben, die der traditionellen katholischen Lehre über künstliche Empfängnisverhütung, Ehe und Scheidung, Gnade, Gewissen und Eucharistieempfang zu widersprechen scheinen. Woher wissen wir, daß sie nicht auch als neue Einsicht in den Katechismus aufgenommen werden? Denken wir z.B. daran, daß eine neue Bewertung der Homosexualität und ihrer Praxis auch im Katechismus ihren Niederschlag finden könnte.
Es ist eine ernste Gefahr für die Kirche, wenn das, was sie lange gelehrt hat, auf einmal in Frage gestellt wird, ohne daß eine hinreichende Begründung dafür vorhanden ist. Auch wenn die Materie der Todesstrafe untergeordnet erscheint, geht es hier auch um das Prinzip. 

3.) Die Untergrabung der Glaubwürdigkeit
Wiederum E.Feser: "Wenn Papst Franziskus wirklich behauptet, daß die Todesstrafe intrinsisch böse ist, dann sind entweder die Hl. Schrift, die Kirchenväter und Kirchenlehrer und alle früheren Päpste falsch gelegen - oder Papst Franziskus. Es gibt keine dritte Alternative. Es besteht auch kein Zweifel daran, wer sich in diesem Fall irren würde. Die Kirche hat immer anerkannt, daß Päpste irren können, wenn sie nicht ex cathedra sprechen.
Diese Umkehrung der Lehre untergräbt nicht nur die Glaubwürdigkeit jedes früheren Papstes, sie untergräbt auch die Glaubwürdigkeit von Papst Franziskus selbst. Denn wenn der hl. Papst Innozenz I., Papst Innozenz III., der hl. Papst Pius V., der hl. Papst Pius X., Papst Pius XII., Papst Johannes Paul II. und viele andere Päpste die Dinge so falsch machen könnten, warum sollten wir dann glauben, daß Papst Franziskus die Dinge irgendwie richtig gemacht hat?"
Die Veränderung der Lehre des Katechimus über die Todesstrafe ist nach Amoris Laetitia ein nächster Schritt des Papstes, seine Vorstellungen vom Weg der Kirche durchzusetzen. 
Wachsame Katholiken und auch Hirten der Kirche haben diesen Vorgang kritisch wahrgenommen und sich zu Wort gemeldet: Kurienkardinal Raymond Burke, Kardinal Janis Pujats, emeritierter Erzbischof von Riga, Tomash Peta, Erzbischof der Erzdiözese der Heiligen Maria in Astana, Jan Pawel Lenga, emeritierter Erzbischof-Bischof von Karaganda und Athanasius Schneider, Weihbischof der Erzdiözese der Heiligen Maria in Astana haben am 31. Mai 2019 einen Text veröffentlicht, welcher den Gläubigen in der Zeit der Wirrnisse Orientierung geben möchte. Sie begründen diesen Schritt so[3]:
"Wir erstellen diese öffentliche Erklärung im Geist brüderlicher Liebe als eine konkrete geistliche Hilfe, damit Bischöfe, Priester, Pfarreien, Ordensgemeinschaften, Laienvereinigungen und Privatpersonen die Möglichkeit haben, entweder privat oder öffentlich, jene Wahrheiten zu bekennen, welche in unseren Tagen am meisten geleugnet oder entstellt werden. Die folgenden Worte des heiligen Apostels Paulus sollten als eine an jeden Bischof und Christgläubigen unserer Zeit gerichtete Ermahnung verstanden werden: “Kämpfe den guten Kampf des Glaubens, ergreife das ewige Leben, zu dem du berufen bist und für das du vor vielen Zeugen das gute Bekenntnis abgelegt hast! Ich gebiete dir bei Gott, von dem alles Leben kommt, und bei Christus Jesus, der vor Pontius Pilatus das gute Bekenntnis abgelegt hat und als Zeuge dafür eingetreten ist: Erfülle deinen Auftrag rein und ohne Tadel, bis zum Erscheinen Jesu Christi, unseres Herrn" (1 Tim 6,12-14). 
In dieser ihrer Erklärung der Wahrheiten in Bezug auf einige der häufigsten Irrtümer im Leben der Kirche unserer Zeit[4], schrieben sie unter Punkt 28, unser Thema betreffend:

In Übereinstimmung mit der Heiligen Schrift und der beständigen Überlieferung des ordentlichen und allgemeinen Lehramts, hat sich die Kirche nicht geirrt, wenn sie lehrte, daß die staatliche Gewalt die Todesstrafe an Übeltätern erlaubterweise anwenden kann, wo dies wirklich notwendig ist, um die Existenz oder die gerechte Ordnung von menschlichen Gesellschaften zu bewahren (vgl. Gen 9,6; Joh 19,11; Röm 13,1-7; Innozenz III., Professio fidei Waldensibus praescripta; Römischer Katechismus des Konzils von Trient, p. III, 5, n. 4; Pius XII., Ansprache an die katholischen Juristen vom 5. Dezember 1954). 
Gott läßt in dieser Zeit der großen Wirrnisse seine Kirche nicht ohne treue Hirten. Wenn es auch sehr wenige sind, die ihre Stimme erheben - aus meiner Sicht leider zu wenige - sind sie aber doch da und tun ihre Pflicht. So werden die Irrtümer benannt und auch die richtige Lehre wird nochmals dargelegt. 

Zum Schluß dieses Textes möchte ich noch darauf aufmerksam machen, daß hier wiederum ein Irrtum sichtbar wird. Die - ich möchte sagen willkürliche -  Veränderung des Katechismus scheint mir genau jenem Geist zu folgen, der auch in Amoris Laetitia wirksam ist, sich in der Abu Dhabi-Erklärung zeigt und der sich im Götzenkult der Pachamama als Verstoß gegen das erste Gebot manifestiert hat. 

Insofern ist das Aufzeigen des Irrtums von Papst Franziskus auch bei dieser Frage wichtig, damit die Gläubigen sich nicht täuschen lassen.




[1] https://www.firstthings.com/web-exclusives/2018/08/pope-francis-and-capital-punishment
[2] Kardinal Joseph Ratzinger (2004): Memorandum an die katholischen Bischöfe der USA über dem Empfang der Heiligen Kommunion 
[3] https://de-baltalelija.blogspot.com/p/erlauternde-bemerkung-zur-erklarung-der.html
[4] https://de-baltalelija.blogspot.com/p/die-kirche-des-lebendigen-gottes-ist.html



Für Kontake mit mir bitte: balta-lelija@jemael.net

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